Wir bieten ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden

„Gepflegt werden, wo ich mich am wohlsten fühle.“

Die Pflege in vertrauter Umgebung ist für unsere Klienten elementar wichtig. Mit unseren Pflegedienstleistungen aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlichen Leistungen sowie Zusatzleistungskonzepten sorgen wir dafür, dass Ihre Pflege oder die Pflege Ihrer Angehörigen dort stattfinden kann, wo sich alle am wohlsten fühlen: zu Hause.

Ambulante Pflegedienstleistungen vom Pflegedienst Moser, Freiamt

Unsere Leistungen im Bereich ambulante Pflegedienstleistungen umfassen die häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen, Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Leistungen, Verhinderungspflegeleistungen, Privatleistungen, Pflegeberatungsbesuche, Pflegehilfsmittel-Beratung und Pflegehilfsmittel-Verleih.

Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen zugelassen. Somit ist eine Kostenübernahme durch alle Pflege-, Kranken- und Sozialkassen möglich.

Wen versorgen wir ambulant im eigenen Zuhause?

Veränderte Krankenhausstrukturen und immer kürzere stationäre Aufenthalte bringen es mit sich, dass ambulante Pflegeleistungen und Zuhause-Versorgungen immer umfangreicher werden. Das bedeutet, dass Menschen aller Altersgruppen und mit unterschiedlichen Krankheitsbildern unsere fachliche Hilfe benötigen. Vom Kleinkind, z. B. nach onkologischer Behandlung, über den jungen verunglückten Motorradfahrer oder die fitte Sportlerin, die nach einem Sportunfall Hilfe braucht, bis zu alten pflegebedürftigen Menschen.

Für sie alle bieten wir entsprechende individuelle Pflegekonzepte und Leistungsangebote.

"Pflege heißt nicht nur Körperpflege für alte Menschen.

Ich messe Vitalwerte, habe die Laborwerte im Blick und stehe im Austausch mit Ärzten. Dabei lerne ich immer neue Menschen und deren Krankengeschichten kennen. Also: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen. Das finde ich klasse.“

Julia Moser, Gesundheits- und Krankenpflegerin, stellvertretende Pflegedienstleitung

Diese Leistungen bieten wir an

Pflegeberatung

Behandlungspflege | Häusliche Krankenpflege
(KK-Leistungen)

Sonderleistung

Grundpflege ohne Pflegegrad: Versorgung über Verordnung (§37.1 SGB V)

Grundpflege | Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI (Leistungen der Pflegekasse)

Zusatzleistungen | Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI (Entlastungsbetrag) und Hauswirtschaftliche Leistungen (Leistungen der Pflegekasse und des Entlastungsbetrages)

Zusatzleistung |Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (Leistung der Pflegekasse)

Was versteht man unter dem Begriff Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert: Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
(Quelle: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/, Stand 13.08.2018)

Oder anders gesagt: Hauptpflegende Angehörige können sich über die sogenannte Verhinderungspflege stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Fragen Sie uns bei Interesse, wann Sie Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können und was zu beachten ist.

Zusatzleistungen | Privatleistungen

Wenn kein Sozialleistungsträger die Kosten trägt oder beispielsweise der monatliche Höchstbetrag für Sachleistungen in der Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde, können Sie bei uns Privatleistungen der Grundpflege, häuslichen Krankenpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung, Betreuungsleistungen oder Verhinderungsleistungen in Form unserer Zusatzpakete in Anspruch nehmen, z. B.

Sie wünschen sich nähere Infos? Sprechen Sie uns gerne an, wir informieren Sie ausführlich.

Verleih von Pflegehilfsmitteln / Pflegehilfsmittel-Verleih

Krankheiten, körperliche Einschränkungen, häusliche Pflege erfordern neben menschlicher Unterstützung auch viele technische Hilfsmittel verschiedene Lagerungshilfen wie Kissen etc., Toilettensitzerhöhungen, Toilettenstühle, Gehhilfen, Lifter, Hilfsmittel für Dusch- und Badewannen und vieles mehr. Wir verleihen Ihnen gewünschte Pflegehilfsmittel und beraten Sie ausführlich. 

 

Sie haben noch Fragen?

Ambulante Pflege in Freiamt, Malterdingen, Sexau – häufige Fragen

Welche ambulanten Pflegedienstleistungen bietet der Pflegedienst Moser in Freiamt, Sexau, Malterdingen und Umgebung an?
Zu unseren ambulanten Pflegedienstleistungen gehören: häusliche Krankenpflege, Pflegesachleistungen, Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Leistungen, Verhinderungspflegeleistungen, Privatleistungen, Pflegeberatungsbesuche, Pflegehilfsmittel-Beratung und Pflegehilfsmittel-Verleih. Unsere Leistungen stehen allen Altersgruppen im gesamten Einsatzgebiet zur Verfügung.
Ja. Wir versorgen pflegebedürftige Kinder und Jugendliche altersgerecht in Freiamt, Malterdingen, Sexau und der umliegenden Region. Bei Kindern und Jugendlichen werden wir beispielsweise nach onkologischen Behandlungen, Unfällen oder bei chronischen Erkrankungen in Anspruch genommen.
Pflegedienst Moser übernimmt alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V, darunter Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Infusionen, Portversorgung, Katheterpflege, Kompressionsversorgung sowie regelmäßige Vitalzeichenkontrollen. Die Maßnahmen erfolgen nach ärztlicher Verordnung und werden durch unsere Pflegefachkräfte durchgeführt.
Ja. Grundpflege ist auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß §37.1 SGB V möglich – unabhängig von einem Pflegegrad. Und bei privater Kostenübernahme. Wir beraten Sie gerne, welche Versorgung in Ihrer Situation infrage kommt.
Wir bieten umfassende Pflegeberatung, informieren über Pflegeleistungen, unterstützen beim Ausfüllen von Formularen und beim Beantragen von Pflegegraden sowie weiterer Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Zugleich beraten wir zu Pflegehilfsmitteln, Wohnumfeld Anpassungen und Kostenstrukturen.
Wir übernehmen Einkäufe, Besorgungen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Essenszubereitung und vielfältige haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Leistungen können über Pflegekassen, den Entlastungsbetrag oder als Privatleistung genutzt werden.
Wir bieten Gesprächsbegleitung, Aktivierungsangebote, Unterstützung im Alltag, Spiel- und Beschäftigungsangebote sowie individuelle Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI. Angehörige werden dadurch gezielt entlastet, während Klienten ein stabiles, sicheres Umfeld erleben.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich zeitweise vertreten zu lassen – stundenweise, tageweise oder mehrere Wochen. Die Kosten werden zu einem von der Pflegekasse festgelegten Betrag übernommen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Klärung der Anspruchsvoraussetzungen.

Zusatz- und Privatleistungen stehen dann zur Verfügung, wenn Kassenleistungen ausgeschöpft sind oder keine Kostenträger übernehmen.

Dazu gehören unter anderem:

Wir beraten Sie, welches Paket zu Ihrem Bedarf passt.
Ja, wir bieten einen umfassenden Pflegehilfsmittel-Verleih, darunter Lagerungshilfen, Toilettenstühle, Gehhilfen sowie weitere Hilfsmittel für Bad, Dusche und Mobilität. Dazu erhalten Sie eine ausführliche Beratung zu Auswahl, Nutzung und Finanzierung.
Ja. Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen zugelassen. Dadurch ist eine Kostenübernahme durch alle Kranken-, Pflege- und Sozialkassen möglich.
Wir versorgen Menschen aller Altersgruppen – Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen und Senioren. Ob nach Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen, nach Unfällen oder im hohen Alter: Wir entwickeln individuelle Versorgungskonzepte, die genau zum jeweiligen Bedarf passen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 07645 – 91 77 88 10 oder per Mail.

Ambulanter Pflegedienst Moser
An der Gumme 4
79348 Freiamt

Tel. 07645 – 91 77 88 10
Fax 07645 – 91 77 88 199
info@pflegedienst-moser.de

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